Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Videotechnik
Tilgner

1.Allgemeines
Reparaturen führen wir zu diesen Bedingungen aus, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist. Einer abweichenden Gegenbestätigung des Bestellers
wird hiermit widersprochen.
2.Auftrag/Kostenvoranschlag/Reparatur
Für das eingesandte Gerät erteilen wir eine Auftragsbestätigung ,soweit wir
nicht einen Kostenvoranschlag erstellen .Wir behalten uns vor ,bei Notwendigkeit
aus organisatorischen Gründen, Reparaturen an eine Autorisierte
Vertragswerkstatt weiterzuleiten. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur
auf ausdrücklichen Wunsch des Einsenders erstellt. Der von uns angegebene
Reparaturpreis kann um +/- 20% differieren. Unser Kostenvoranschlag erlischt,
wenn Sie nicht binnen eines Monats nach Ausstellungsdatum den Reparaturauftrag
erteilt haben Reparaturen führen wir erst nach schriftlichem Auftrag durch.
Mündliche Abreden sind unwirksam .Liegt der Auftrag nicht binnen eines Monats
vor,wird das Gerät unrepariert zurückgesandt.Zeigen sich bei der Reparatur
weitere Mängel ,können wir die Arbeit unterbrechen und die Reparatur erst nach
Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen.Reparaturaufträge werden
nur vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung angenommen.Garantiereparaturen
werden nur ausgeführt,wenn die gültige und vollständig ausgefüllte Original-
Garantiekarte plus Kaufbeleg der Reparatursendung beiliegt.Für Geräte,die
unrepariert zurückgehen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr. plus Versandkosten
und MwST.,oder dem vom Gesetzgeber festgelegten Equivalent in Euro.Bei
kostenpflichtigen Reparaturen wird ein Versandkostenanteil separat berechnet.
II. Kostenvoranschläge
1. Videotechnik Tilgner
erstellt Kostenvoranschläge nur auf besonderen Auftrag zu diesen Bedingungen
sowie immer dann, wenn eine von Kunden gesetzte Reparaturkostengrenze nicht
eingehalten werden kann.
2. Kostenvoranschläge,
auch denn wenn sie erstellt werden, weil eine gesetzte Reparaturkostengrenze
überschritten wird, sind grundsätzlich kostenpflichtig. Kostenvoranschläge sowie
deren Inhalt werden nach den aktuellen Servicepreisen in schriftlicher Form
erstellt. Sie sind verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 30 Tagen
erteilt worden ist und auf Wunsch in schriftlicher Form zu bestätigen.
3. Wichtiger Hinweis: Im
Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages sind bereits Eingriffe in die
Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig auch dann nicht beheben,
wenn der Kunde nach Kenntnisnahme vom Kostenvoranschlag den Reparaturauftrag
nicht erteilt.
Ein Anspruch darauf das dass
Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als der
Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.
3.Gewährleistung
Für Reparaturen leisten wir eine Gewähr von sechs Monaten nach Abnahme.Die
Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung der ausgeführten Reparatur.Bei
erfolgloser Nachbesserung kann der Besteller die Herabsetzung des
Reparaturpreises oder die Rückgängigmachung des Auftrages verlangen.
Gewährleistung für Verschleiß, unsachgemäßen und übermäßigen Gebrauch,
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, gewaltsame äußere Einwirkung (z.B.Stoß,Fall
etc.) sowie Feuchtigkeitsschäden incl.ausgelaufener Batterien sind
ausgeschlossen.
4.Haftung
Für Schäden und Verluste haften wir nur,soweit uns grobe Fahrlässigkeit trift.Im
Fall der Beschädigung sind wir zur kostenfreien Instandsetzung
verpflichtet.Aufwendungen für die Garantieinanspruchnahme werden nicht
ersetzt.Desweiteren übernehmen wir keine Haftung für miteingesandtes
Bandmaterial sowie Akkus etc. Die Rücksendung der Reparaturgeräte wird auf
Kosten und Gefahr des Bestellers durchgeführt. Auf Wunsch wird das reparierte
Gerät von uns gegen Transportschäden und Verlust auf Kosten des Bestellers
versichert.Bei Feststellung von Transport-und Bruchschäden ist beim Beförderer
eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen.Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche
verloren. Werden Reparaturen nicht innerhalb von drei Monaten nach
Fertigstellung abgeholt oder bei Übersendung angenommen,entfällt von diesem
Zeitpunkt jegliche Haftung.Nach vorheriger Androhung können wir das Gerät im
Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit Ansprüchen gegen den Besteller
verrechnen.Zusätzliche Frachtkosten - bei unberechtigter Annahmeverweigerung -
gehen zu Lasten des Bestellers.
5.Zahlung
Reparatur- und Ersatzteilrechnungen sind sofort bar - ohne Abzug - bei Abholung
bzw.Zusendung per Nachnahme - zuzahlen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen
der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,soweit
diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.Zahlungsverweigerung berechtigt uns zur Ausübung des
Unternehmerpfandrechtes am reparierten Gerät.
6.Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Viersen
Videotechnik Tilgner
Hardter Str. 149
41748 Viersen